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Beabsichtigte Ausgliederung der Profiabteilung beim FCM: Dazu werden allgemein einige Aspekte im Net dargestellt: 1. Die Ausgliederung der Profiabteilungen auf Kapitalgesellschaften ist nicht nur aus Gründen der Rechtssicherheit sondern auch aus Aspekten der Gewinnung strategischer Partner dringend anzuraten. Welche Rechtsform der Verein dabei wählt, ist eine individuelle Entscheidung des Vereins. Je nachdem welche Ziele der Verein verfolgen möchte, sind manche Rechtsformen besser geeignet als andere. In der Praxis scheint sich die GmbH & Co. KGaA durchgesetzt zu haben. 2. Die Ausgliederung einer Profiabteilung aus einem Sportverein kommt nur für einen eingeschränkten Kreis von Vereinen in Betracht, stellt dann aber eine große Herausforderung für den Verein dar. In einem ersten Referat zum Thema Konsequenzen der Organisationsform eines Sportvereins auf die Durchführbarkeit unternehmerischer Entscheidungen sowie Haftungsfragen nach der Ausgliederung einer Profiabteilung wurde festgestellt, dass alle Gesellschaftsformen einheitlich zu folgendem führen: A.: Die Handlungsfähigkeit wird in der Gesellschaft für den Profisport erheblich erhöht und zumindest für Vorstände und Geschäftsführungen wird der im Verein bestehende Dualismus von Haupt- und Ehrenamt beseitigt. B.: Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten (Bankkredite, zusätzliches Eigenkapital, z.B. auch durch einen Börsengang) werden erhöht. C.: Wenn erwirtschaftete Gewinne thesauriert werden, wird eine Kapitalgesellschaft steuerlich die geringste Belastung aufweisen. D.: In Verlustsituationen kann ein Kapitalfehlbetrag evtl. zum Teil aus einem Steuerguthaben (Gewinnvorträge) ausgeglichen werden. E.: Die Ausgliederung nach Maßgabe der Bestimmungen des UmwG hat für den Verein wie auch für die Gläubiger Vorteile. Interessant ist das allemal. Vielleicht ein weiterer Schritt auf dem Weg der ultimativen Professionalisierung der Vereinsstrukturen, allerdings mit der Kröte, dass der Einfluss der Vereinsmitglieder zumindest auf unternehmerische Entscheidungen erheblich gemindert wird. Aber wir wollen ja auch höherklassigen Fußball sehen und nicht im Trüben fischen, gell? :-)
Volksstimme von heute. Weil da nur die nüchterne Meldung abgedruckt steht, habe ich versucht, mal ein paar Fragezeichen bei den meisten zu erhellen... http://www.volksstimme.de/...usgliedern
Nun ja, wenn sie den Unterschied nicht begreifen, sicher.
Habe hier noch einen Link, der einiges erhellendes beitragen kann: http://blog.bblaw.com/...scheidung/
Kein Verlust der Stimme der Fans Sicherlich eins der meistgehörten Argumente gegen die Ausgliederung ist der vermeintlich schwindende Einfluss der Fans auf die Geschehnisse ihres Vereins. Dem kann aber entgegengesetzt werden, dass sich der Ursprungsverein immer mehrheitlich an der Kapitalgesellschaft beteiligen muss, so dass der Einfluss der Vereinsmitglieder gewahrt bleibt. Außerdem gilt es auch zu beachten, dass selbst in Vereinen, die Mitglieder nicht zwangsläufig über alle Belange des Vereins entscheiden können bzw. dürfen. Dies liegt darin begründet, dass viele Punkte der Mitgliederbestimmung auf Vereinsorgane übertragen werden können und somit dem Einfluss der unmittelbaren Willensbetätigung der Mitglieder ohnehin entzogen sind.